Beitragsordnung
§ 1 Geltungsbereich
Auf der Grundlage des Paragraphen 4 (4) der Satzung des Vereins „Entertainment-Poker-Hürth“ hat die Gründungsversammlung am 01.05.2010 folgende Beitragsordnung beschlossen.
§ 2 Höhe des Beitrags
Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 15 pro Saison zu entrichten.
§ 3 Fälligkeit
(1) Zu Beginn der Saison, bzw. mit der Aufnahme in den Verein wird der Mitgliedsbeitrag fällig. Der Beitrag wird bar gegen Quittung entrichtet.
(2) Der Beitrag für die einzelnen Spieltage der Meisterschaft beträgt € 6 und wird von den Teilnehmern jeweils am Spieltag entrichtet.
§ 4 Inkrafttreten der Beitragsordnung
Die Beitragsatzung wurde in der Gründungsversammlung am 01.05.2010 beschlossen und tritt mit dem Gründungsdatum in Kraft.
Beitragsordnung auch als Download
